So vielfältig wie die Anforderungen und Ziele bei der orthopädischen Einlagenversorgung ist auch unser Angebot an Rohlingen.
Hier bringen wir unsere ganze Kompetenz auf den Weg: Einlagenrohlinge und Zurichtungsmaterial sind bei Protect by Schein keine Ergänzung, sondern Teil
des ganzheitlichen Fußschutzkonzeptes.
4 Rohlinge – ein Ziel: maßgefertigter Fußschutz. Sie haben die Wahl zwischen stützenden und bettenden Einlagenrohlingen aus unterschiedlichen Materialien. Alle Rohlinge sind individuell veränderbar, um den jeweiligen Bedürfnissen und Indikationen zu entsprechen.
Für jeden orthopädischen Fußschutz ist eine EG-Baumusterprüfbescheinigung erforderlich. Hierbei durchlaufen die Protect-Arbeitssicherheitsschuhe gemeinsam mit den orthopädischen Einlagenrohlingen alle relevanten Prüfungen. Einlagenrohlinge und Zurichtungen zu verwenden, die nicht gemeinsam geprüft worden sind, ist unzulässig: Denn der Schuh wird gegenüber dem Baumuster verändert. Wichtige Schutzfunktionen wie die elektrische Leitfähigkeit können beeinträchtigt werden. Mit schwerwiegenden Folgen in puncto Schutz und Haftung – auch für diejenigen, die die Veränderungen veranlasst und ausgeführt haben.
Baumustergeprüft zur Einpassung in Protect Arbeitssicherheitsschuhen
Die Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Arbeitssicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. So wird gewährleistet, dass die geprüften Eigenschaften erhalten bleiben.
Bitte beachten Sie die Fertigungsanweisungen, wenn Sie die Arbeitssicher-heitsschuhe bautechnisch verändern, d. h. eine Einpassung mit Einlagenroh-lingen vornehmen oder die Sohle zurichten. Die Fertigungsanweisungen legen u. a. genau fest, wie hoch die Einlage im Bereich der Zehenkappe maximal sein darf, welcher Klebstoff und elche Materialien verwendet werden dürfen.